Tätigkeitsgebiete

Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen – kompetent, zuverlässig und umfassend. Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im allgemeinen Zivilrecht. Dieses umfasst insbesondere die Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche, etwa bei Kaufverträgen, Mietverträgen, Werkverträgen oder Dienstleistungsverhältnissen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

z. B. Beratung bei der Gründung kleinerer Gesellschaften, Gestaltung von Gesellschaftsvereinbarungen, Klärung von Haftungsfragen im Handelsverkehr oder Unterstützung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.

Verkehrsrecht

z. B. Regulierung von Unfallschäden, Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen, Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Beratung bei Führerscheinfragen.

Versicherungsrecht

z. B. Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Unfall-, Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen, Streitigkeiten über Deckungszusagen oder Auseinandersetzungen nach Schadensfällen.

Vertragsgestaltung

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertragsgestaltung. Ich entwerfe und prüfe Verträge – etwa Kauf-, Arbeits-, Miet-, Handels- oder Kooperationsverträge – und passe diese individuell an Ihre wirtschaftlichen Ziele und persönlichen Bedürfnisse an.

Weitere Rechtsgebiete auf Anfrage

Neben meinen Schwerpunkten übernehme ich – nach vorheriger Absprache – Mandate in weiteren Rechtsgebieten, etwa im:

Individuelle Beratung – persönlich, gründlich und verbindlich

Bei meiner anwaltlichen Tätigkeit steht der Mandant stets im Mittelpunkt. Ich nehme mir bewusst Zeit für Ihr Anliegen, kläre Sie umfassend über Chancen und Risiken auf und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Strategie. Eine persönliche, sorgfältige und vertrauensvolle Betreuung ist für mich selbstverständlich.

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